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Bauregeln: viel Freiheit, gemeinsame Optik

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Holzskelett eines 152VO-Racers

Vorwort

Unsere Bauregeln sind supereinfach:

  • bau' einen Outboard Racer aus den Jahren zwischen 1924 und 1960
  • bau' dein Boot unverändert nach Originalplan oder nach Kit aus dem » 152VO Racing Store
  • bau' einen Not-Aus-Schalter und ein Failsafe ein und setze eine vorbildgerechte Fahrerfigur ins Cockpit.

Mit diesem Konzept kommst du wie von selbst zu einem regelkonformen Boot und kannst bei der Competition die volle Punktezahl abräumen. Alle weiteren Regeln ergeben sich ganz logisch und selbstverständlich aus diesen drei Punkten. That's all - that easy!


0. Die Grundidee

Die amerikanischen Outboard-Rennen (Racing Outboards, Stock Outboards und Cottage Racing) der 40er / 50er Jahre mit vorbildgetreuen RC-Modellen wieder aufleben lassen. Kein Wettkampf im üblichen Sinne, keine Materialschlacht, keine "Jeder-gegen-jeden-Egomanie". Wichtig ist nicht die erreichbare Spitzengeschwindigkeit der Modelle, sondern

  1. der maximale gemeinsame Spass im Team,
  2. freundschaftliche und faire Wettbewerbe mit Chancengleichheit,
  3. eine tolle, realistisch wirkende Optik des Rennfeldes, sowie
  4. relativ einfach, preiswert und schnell zu erstellende Modelle.


I. Vorbilder, die zum Modell-Nachbau zugelassen sind

Als Modell-Vorbild sind alle Outboard-Racer der » Original-Klassen M / J / A / B / C / 36 / D / E / F sowie verschiedene » Cottage Racer zugelassen, solange sie folgende Kriterien erfüllen:

  1. Bauart:
    Das Vorbild ist ein offenes Ein-Personen-Rennboot in Holzkonstruktion, das auf Knien hockend mit einem Lenkrad und Handgashebel gesteuert und von einem Außenbordmotor angetrieben wird.

  2. Unzulässige Vorbilder:
    Freizeitboote wie "Familiy Runabouts", "Water Skiing Boats", Motoryachten, etc. sowie Boote mit Fahrersitzen und/oder gepolsterten Passagiersitzen sind nicht als Vorbild zugelassen.

  3. Baujahr:
    Das Baujahr des Originals (bzw. die Erstveröffentlichung der Baupläne) muss zwischen 1924 und 1960 liegen. Das entspricht dem Zeitraum von den ersten APBA-sanktionierten "Racing-Outboard"-Rennen bis zum Ende des Stock Racings. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Booten der 1950er Jahre. (Anm.: Boote bis Bj. 1965 können in Einzelfällen eine AUsnahmegenehmigung erhalten, bitte vor Baubeginn erfragen!)

  4. Rumpf:
    Zugelassen sind die drei typischen Rumpfbauarten der damaligen Zeit: Utilities (» Flatbottoms / Racing Runabouts) und Hydros (» Single-Steps / Conventionals bzw. » 3-Punkter / Rundnasen). Modernere Rumpfformen wie Pickleforks, Deep-Vs und Tunnels kamen erst später auf und sind daher nicht zugelassen.

  5. Grösse:
    Die Originallänge des Bootsrumpfes (ohne Motor) beträgt mindestens 7'-6'' bis höchstens 15' (= 2.374 bis 4.572 mm). Das entspricht einer Modell-Rumpflänge von 457 bis 879 mm.

  6. Steuerung:
    Die Lenkung des Außenborders muss per Lenkrad über Seilzüge erfolgen. Die Motordrehzahl wird mit einem Handgashebel (Safety Throttle) reguliert. Rennboote, die per » Tiller (Außenborder-Handgriff) gesteuert werden, sind als Vorbild nicht zulässig.

  7. Sitze:
    Die Boote sind nicht mit einem Fahrersitz ausgerüstet, sondern werden kniend auf einem Bodenbrett ("kneeling board") gesteuert. "Cushions" (= Kissen auf dem kneeling board) oder "knee pads" (Knieschoner) sind zugelassen.
    (Anm.: in einigen Klassenreglements der 50er Jahre wird teilweise gefordert, dass die Boote ein zweites Cockpit und Platz für insgesamt 3 Personen bieten müssen. Da es sich dabei jedoch um reine "Alibi-Notsitze" in Form eines einfachen Bretts handelt, gelten diese Boote für uns trotzdem als "einpersonig". Wichtig ist, dass das Vorbildboot während des Rennens ausschließlich mit nur einer Person besetzt war. Rennboote mit einem vorderen "Alibi-Cockpit" und Notsitz-Brettern sind also als Modellvorbild zugelassen.)


II. Die regelkonforme Bauausführung der Modelle

  1. Eigenbauten und Kits:
    152VO ist ein Markencup. Für die Teilnahme in der 152VO-Rennklasse zugelassen sind:
    a) alle Bausätze (Kits) die das 152VO-Markenzeichen tragen (Anm.: die im » Racing Store aufgeführten Kits sind selbstverständlich regelkonform),
    b) alle Modelle, die vollständig im Eigenbau entstanden sind (also nicht aus Bausätzen aufgebaut sind) und den nachfolgenden Bauregeln entsprechen.
     
     
  2. Vorbildnachweis:
    Die Existenz eines realen Modell-Vorbilds ist zwingend erforderlich. Dazu muss ein Originalplan (alternativ: das exakte Aufmaß eines Originalbootes) nachgewiesen werden. "Frei interpretierte" Außenborder-Rennbootmodelle oder Nachbauten, die ohne exakte Pläne lediglich auf der Basis von Fotos entstanden sind, sind nicht zugelassen. Wenn du einen der » hier gelisteten Originalpläne oder ein » Kit aus dem Racing Store verwendest, kannst du direkt loslegen - diese Boote werden auf jeden Fall in unserer Renklasse zugelassen. Wenn du jedoch einen anderen Plan (der » hier nicht gelistet ist) oder ein eigenes Original-Aufmaß verwenden möchtest, nimm bitte unbedingt vor Baubeginn » Kontakt zum 152VO Headquarter auf, um zu klären, ob das gewünschte Boot die Voraussetzungen für eine 152VO-Registrierung erfüllt.

  3. Maßstab:
    Der Modell-Maßstab beträgt einheitlich M. 1 : 5,2 (Vorbildmaß 1' Fuss = Modellmaß 58,62 mm, Vorbildmaß 1'' inch = Modellmaß 4,88 mm). Zur einfachen Umrechnung der amerikanischen Originalmaße in metrische Modellmaße steht ein » Umrechnungs-Tool zur Verfügung. Abweichend davon werden die Cockpit-Einbauten (Lenkrad, Handgashebel und - soweit vorhanden - externer Tank, Instrumente, etc.) im M. 1:6 ausgeführt, damit sie zur Fahrerfigur passen. Bei der Nachbildung einer vorbildgetreuen Motorverkleidung darf der Maßstab zwischen 1 : 5,2 und 1 : 6 liegen. Wir empfehlen M. 1 : 5,6 als optisch guten Kompromiss zwischen Fahrer- und Bootsgrösse.

  4. Abmessungen:
    Die Originalabmessungen laut » Bauplan sind einzuhalten. Eine Toleranz von +- 2% ist zulässig (z.B. bei einem Boot von maßstabsgetreuen 600 mm Rumpflänge und 250 mm Breite: zulässige Toleranz  588 bis 612 mm Länge / 245 bis 255 mm Breite). Abweichungen von mehr als 2% bis max. 10% werden bei den Wettbewerben mit steigenden Punktabzügen belegt. Abweichungen von mehr als 10% sind nicht zulässig. 

  5. Bauweise:
    Die Boote müssen - entsprechend dem Vorbild - in Holzbauweise (Holzskelett mit Holzbeplankung) gebaut sein. Der konstruktive Aufbau des Modells muss dem Vorbild entsprechen. Dies betrifft neben der Einhaltung sämtlicher Außenabmessungen insbesondere: den Verlauf sämtlicher Außenkonturen, Einhaltung sämtlicher Winkelmaße (z.B. Transomneigung), Anzahl und Anordnung der Spanten, Anzahl und Anordnung der Stringer sowie die Dimensionierung und Querschnitte der Bauteile (auf handelsübliche Abmessungen auf- oder abgerundet). Üblich ist eine Sperrholzbeplankung. Leisten- und Streifenbeplankungen sind zulässig, wenn das Originalboot ebenfalls leistenbeplankt war. ABS- und GFK-Rümpfe sind nicht zugelassen.

  6. Vorbildtreue:
    Der Rumpf muss in Form, Grösse und Bauweise dem Vorbild entsprechen. Die Materialdimensionierungen (Spantendicke, Holmquerschnitte, etc.) sind dem Vorbildplan zu entehmen und auf handelsübliche Modellbau-Maße zu runden. Die Genauigkeit der Detaillierungen (Cockpit, Beschläge, etc.) ist freigestellt: sie kann vom einfachen, vorbildähnlichen Semiscale-Modell bis hin zum perfekt detaillierten Scale-Modell reichen.

  7. Zulässige und unzulässige Modifikationen:
    Modifikationen sind in Ausnahmefällen zugelassen, sofern sie a) das äußere Erscheinungsbild des Bootes und b) die hydrodynamische Form und Funktion des Rumpfes nicht verändern.

    Zugelassen sind

    • das Anbringen einer Turnfin, die im Original nicht existierte,
    • Änderungen an Form und Grösse der originalen Turnfin,
    • das Verschliessen offener Spanten oder Coamings, um den Technikbereich vor Wasser zu schützen,
    • das Anbringen zusätzlicher (möglichst unauffälliger!) Revisionsklappen, um die Technik zugänglich zu machen, 
    • das Anbringen zusätzlicher Stringer auf der Lauffläche, die jedoch eine maximale Höhe und Breite von jeweils 4mm nicht überschreiten dürfen,
    • kleinere optische Detailmodifikationen, wie sie beim Vorbild üblich waren. Dazu gehören: Änderungen des Cockpitausschnitts oder der Cockpitausstattung, Änderung der Coamingform, zusätzliche Instrumentierung im Cockpit, externer Benzinkanister, etc. All diese Änderungen müssen jedoch per Foto eines real existierenden Vorbilds nachgewiesen werden!

    Nicht zugelassen sind

    • der Phantasie entsprungene Modifikationen ohne Vorbild,
    • sichtbare Änderungen am Unterwasserschiff,
    • hydrodynamische oder aerodynamische Auftriebshilfen (= Anbringung von Bauteilen, die den Luftdruck nutzen, um das Boot leichter gleiten zu lassen),
    • zusätzliche bzw. zu wenige Holme / Stringer im sichtbaren Bereich,
    • Veränderung der Spantenanzahl / Versetzen der Spanten,
    • sichtbare Änderung des Transomwinkels,
    • Verlängerung der Lauffläche um mehr als 5mm,
    • Anbringung unlackierter GFK- oder Carbonteile,
    • Holzdeck statt Stoffbespannung (und umgekehrt).

  8. Pilotenfigur:
    Das Modell-Cockpit muss mit einer möglichst echt aussehenden » Pilotenfigur im M. 1:6 besetzt sein (ca. 30cm groß, so genannte "Action-Figur"). Die Figur muss gelenkig genug sein, um vorbildgerecht kniend fahren zu können. Empfohlen werden Modifikationen an den Schenkeln, um eine tiefere Knieposition zu erreichen. Sturzhelm und Rettungsweste sind Pflichtausstattung des Piloten. Die Figur sollte » vorbildgetreu gekleidet sein (Hose / Jeans, T-Shirt / Hemd / Pullover, leichte Schuhe). Leere "Geisterboote" sind im Interesse einer guten Gesamtoptik des Rennfeldes nicht zugelassen. Stofftiere, Plüsch- und Comicfiguren, Barbies, Kens, Big Jims und andere spielzeughafte Figuren sind ein absloutes "No-Go"!

  9. Cockpitausstattung:
    Ein maßstäbliches Steuerrad (in der Regel 15" Vorbildgrösse = 63,5 mm Modellgrösse) muss im Modell enthalten sein. Die Nachbildung eines Handgashebels ist gerne gesehen, aber nicht Pflicht. Ein Fahrersitz ist grundsätzlich nie vorhanden. Die Nachbildung eines Kneeling Boards muss im Modell vorhanden sein. Die Boote wurden auf dem Bodenbrett kniend pilotiert; die Fahrer trugen lediglich Knieschoner. Die Nachbildung eines Knie-Kissens auf dem Kneeling Board ist gestattet. Ein Benzinkanister als externer Tank kann nachgebildet werden, sofern auch im Original ein externer Tank vorhanden war (Anm.: viele Stock Outboards und alle Racing Outboards hatten lediglich einen internen Tank).

  10. Außenborder:
    Der Modell-Außenborder kann » optisch vorbildgetreu modifiziert werden. Eine originalgetreue Haube, eine komplette Umlackierung, Rennauspuff- oder Zylinder-Attrappen - alles, was es nachweislich beim Vorbild gab, ist erlaubt. Jeder optische Umbau muss jedoch unmittelbar an einem konkreten Vorbildmotor der 30er bis 50er Jahre orientiert sein. Phantasieprodukte wie z.B. 8-Zylinder-Dragstermotoren, Turbinen und Science-Fiction-Aggregate sind nicht zulässig. Technische und mechanische Modifikationen des Modell-Außenborders sind zulässig.

  11. Finish:
    Lackierung und » Finish sind freigestellt, sollen aber dem Original entsprechen. Wenn das Originalboot z.B. farbig lackiert war oder ein stoffbespanntes Deck hatte, sollte das Modell ebenso ausgeführt werden. Die Anbringung eines (frei wählbaren) Bootsnamens ist ebenso erwünscht wie die Anbringung von Tragegriffen (Bowhandle, Transom-Handles) und anderen vorbildgetreuen Beschlägen.

  12. Startnummer:
    Die Boote müssen zur Rennteilnahme mit einer » Startnummer versehen werden. Schriftart, Farbe, Grösse und Aussehen der Startnummer sowie die Position am Rumpf sind verbindlich vorgegeben.


III. Die technische Ausrüstung der RC-Modelle

  1. Außenbord-Motor:
    Als Antrieb muss ein » funktionsfähiger, elektrischer Außenborder verwendet werden (fertig gekauft, modifiziert oder Eigenbau). Die Außenborder können mit Elektromotoren freier Wahl bestückt werden. Es wird dringend empfohlen, serienmässige Bürstenmotoren gegen Brushless-Motoren » auszutauschen. Allerdings sollte bei der Wahl des passenden Brushless-Motors immer Sachverstand und Vernunft walten, um "unfahrbare Monsterboote" und verbrannte Regler zu vermeiden.

    Glühzünder-Außenborder sind prinzipiell erlaubt, können aber nicht empfohlen werden. Sie schränken den Betrieb des 152VO-Modells insofern ein, als dass diese Antriebsart auf den meisten öffentlichen Seen und Gewässern verboten ist.

  2. Unzulässige Antriebe:
    Außenborder-Attrappen, versteckte Inboard-Motoren, Jet-Antriebe und so genannte "Z-Drives" sind nicht gestattet.

  3. Propeller:
    Die » Propeller können frei gewählt werden. Vom Graupner Kunststoff-K-Prop bis zum Octura-Metallprop ist alles erlaubt, was Spass und Sinn macht und den verwendeten Motor nicht überfordert.

  4. Yardstick:
    Um Chancengleichheit der Modelle zu gewährleisten, ist ein » Yardstick festgelegt, der die zulässige Obergrenze für Motoren und Propeller definiert. Die selbst gewählte Kombination von Motor und Propeller darf den maximal zulässigen » Yardstick nicht überschreiten.

  5. Lenkung:
    Zur Steuerung des Außenborders ist die Nachbildung einer funktionierenden Seilzug-Anlenkung Pflicht. Die Außenborder müssen über eine Steeringbar und eine Servo-Seilscheibe angelenkt werden. Der gesamte Anlenkungsstrang muss mechanisch solide (renntauglich belastbar!) ausgeführt werden. Andere Arten der Anlenkung (z.B. Anlenkung per Schubstange, Seilzugsteuerung mit Servohebel) sind nicht zulässig.

  6. Kabel und Stecker:
    Steckverbindungen sind grundsätzlich mit vergoldeten Kontakten auszuführen. Für den Fahrstrom sind Leitungen mit mindestens 2,5 mm² Querschnitt (oder mehr) und Goldkontakt-Stecker mit mindestens 3,5 mm Durchmesser (oder mehr) zu verwenden.

  7. Not-Aus-Schalter:
    Im Cockit muss ein » Not-Aus-Schalter ("Panic Switch") vorhanden sein, der den Akku vollständig vom Bordnetz trennt. Er dient gleichzeitig als "Zündschlüssel" für unsere Boote. Der Not-Aus-Schalter wird vorne rechts im Cockpit eingebaut. Er besteht aus zwei fest installierten 4 mm Goldkontakt-Buchsen, die durch eine rote Kabelschlaufe mit Goldkontaktsteckern an den beiden Enden kurzgeschlossen werden (Kurzschlußbrücke). Der Schalter muss mit den Fingern leicht erreichbar und eindeutig erkennbar sein, es darf keine Verwechslungsgefahr mit anderen Ausrüstungsgegenständen geben. 

  8. Akkus:
    Als » Akkus werden LiPos (ersatzweise LiFePo4) empfohlen. NiMh- und NiCd-Typen sind zwar gestattet, wir raten aufgrund ihres hohen Gewichts und ihrer niedrigen Energiedichte jedoch dringend davon ab.

  9. Funkfernsteuerung:
    Die Boote werden mit einer 2-kanaligen » Fernsteuerung gesteuert (Kanal 1: Gas, Kanal 2: Lenkung). Wir raten dringend zur Verwendung eines Pistolensenders. Drei- und mehrkanalige Anlagen sind zulässig, solange nur zwei Kanäle genutzt werden. Weitere Kanäle und Sonderfunktionen (z.B. ferngesteuerte Außenborder-Trimmung) sind nicht zulässig. Die Sendefrequenz beträgt 2,4 GHz (empfohlen) oder 40 MHz. 40 MHz-Sender müssen grundsätzlich mit einem gut erkennbaren Frequenwimpel an der Antennenspitze ausgestattet sein. 2,4 GHz-Sender müssen vor Beginn des Rennens an ihren Empfänger "gebunden" werden. Andere Sendefrequenzen (z.B. 27 oder 35 MHz-Anlagen) sind nicht zulässig.

  10. Fail Safe:
    Die Empfangsanlage muss mit einem 1-kanaligen » Fail Safe ausgerüstet sein, das entweder bereits im Empfänger eingebaut ist oder als Modul nachgerüstet werden kann (z.B. Ansmann Car Fail Safe). Das Failsafe ist so einzustellen, dass es den Motor bei Empfangsstörungen und Signalverlust schnellstmöglich abschaltet (= Fahrtregler auf Null). Die einwandfreie Funktion des Fail Safes wird vor einem Rennen überprüft (Modell an Land in Betrieb nehmen, Motor starten, Sender ausschalten).

 

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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 02. April 2015 um 18:37 Uhr